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Baumfällung in Königs Wusterhausen – brauche ich eine Genehmigung?
Ob Sie für das Fällen eines Baumes eine Genehmigung brauchen, hängt in Deutschland von der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung ab. In vielen Regionen – auch in Königs Wusterhausen ist das Fällen bestimmter Bäume genehmigungspflichtig.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
In Königs Wusterhausen gilt die Baumschutzsatzung der Stadt. Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn:
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der Stammumfang des Baumes über 60 cm (Laubbäume) bzw. über 100 cm (Nadelbäume) beträgt,
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es sich um heimische Arten wie Eiche, Buche, Ahorn, Linde oder Kastanie handelt,
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der Baum nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen steht,
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oder der Baum das Ortsbild oder den Artenschutz beeinflusst.
Wann darf man ohne Genehmigung fällen?
Eine Fällgenehmigung ist meist nicht nötig, wenn:
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der Baum kleiner ist als der in der Satzung definierte Grenzwert,
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der Baum krank, abgestorben oder akut bruchgefährdet ist (Nachweis durch Fachbetrieb oder Gutachten),
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es sich um Obstbäume oder Sträucher im Hausgarten handelt,
-
die Fällung außerhalb der Schutzzeit (meist 1. März bis 30. September) stattfindet.
Warum eine Prüfung wichtig ist
Ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung kann Bußgelder bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Deshalb sollten Sie vor jeder Fällung prüfen lassen, ob Ihr Baum unter den Schutz fällt. Fachbetriebe bieten diese Prüfung häufig kostenlos an und übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung bei der Stadt Königs Wusterhausen.
Fazit
Ob Sie eine Genehmigung zum Bäume fällen in Königs Wusterhausen benötigen, hängt von Art, Größe, Standort und Zustand des Baumes ab. Um rechtssicher zu handeln, sollten Sie immer vorab eine fachliche Einschätzung oder behördliche Prüfung einholen. So vermeiden Sie Bußgelder und sorgen dafür, dass Ihre Baumfällung ordnungsgemäß und sicher abläuft.
Die Kosten für eine Baumfällung hängen von mehreren Faktoren ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem die Baumhöhe, der Standort und die Zugänglichkeit. Ein frei stehender Kleinbaum bis etwa 8 Meter lässt sich oft schon ab rund 300 Euro fällen. Bei mittelgroßen Bäumen zwischen 8 und 15 Metern liegen die Preise in der Regel zwischen 600 und 900 Euro, abhängig von der eingesetzten Technik. Muss ein großer oder gefährlich stehender Baum mit Kran oder Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück abgetragen werden, können die Kosten über 1.000 Euro betragen. Hinzu kommen mögliche Zusatzleistungen wie Stubbenfräsen, Häckseln oder Abtransport des Holzes. Auch lokale Baumschutzsatzungen spielen eine Rolle – manchmal ist vor der Fällung eine Genehmigung erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ein kostenloses Angebot vom zertifizierten Fachbetrieb einholen. So erhält man einen transparenten Festpreis und die Gewissheit, dass die Arbeit sicher, fachgerecht und versichert ausgeführt wird.
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Häufige Fragen
zur Baumfällung in Mittenwalde
Wie viel kostet eine Baumfällung?
Wann darf gefällt werden?
Wer haftet bei Schäden?
Was passiert mit dem Holz?
Die Kosten für eine Baumfällung hängen von mehreren Faktoren ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem die Baumhöhe, der Standort und die Zugänglichkeit. Ein frei stehender Kleinbaum bis etwa 8 Meter lässt sich oft schon ab rund 300 Euro fällen. Bei mittelgroßen Bäumen zwischen 8 und 15 Metern liegen die Preise in der Regel zwischen 600 und 900 Euro, abhängig von der eingesetzten Technik. Muss ein großer oder gefährlich stehender Baum mit Kran oder Seilklettertechnik (SKT) Stück für Stück abgetragen werden, können die Kosten über 1.000 Euro betragen. Hinzu kommen mögliche Zusatzleistungen wie Stubbenfräsen, Häckseln oder Abtransport des Holzes. Auch lokale Baumschutzsatzungen spielen eine Rolle – manchmal ist vor der Fällung eine Genehmigung erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ein kostenloses Angebot vom zertifizierten Fachbetrieb einholen. So erhält man einen transparenten Festpreis und die Gewissheit, dass die Arbeit sicher, fachgerecht und versichert ausgeführt wird.
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